Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Die Branche Film und Fernsehen ist vom Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen ausgenommen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Auf Anfrage des Auftraggebers erstellen wir ein Angebot für die gewünschten Dienstleistungen. Dieses Angebot wird schriftlich per E-Mail übermittelt. Der Auftraggeber kann das Angebot nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ist im Angebot selbst festgelegt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot durch Unterschrift oder elektronische Bestätigung annimmt und wir anschließend eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Auftraggeber senden. Diese Auftragsbestätigung erfolgt gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§3 Überlassene Unterlagen
Überlassen wir dem Auftraggeber im Rahmen des Angebots zusätzliche Unterlagen, wie Entwürfe, behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte daran vor. Diese Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, wir haben dem Auftraggeber ausdrücklich unser Einverständnis erteilt. Sollte kein Vertrag gemäß § 2 zustande kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf unser Verlangen hin an uns zurückzusenden.
§4 Preise, Abrechnungen und Zahlungen
Die Preise ergeben sich aus den auf unserer Webseite www.vip-medical-service.eu veröffentlichten Angeboten sowie aus individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Preisen,
Abweichungen von diesen Preisen können auftreten, wenn auf Verlangen des Auftraggebers Mehrleistungen erbracht werden, die über das im Angebot und Vertrag Vereinbarte hinausgehen. Mehrleistungen, insbesondere zusätzliche Arbeitsstunden, sind von unseren Mitarbeitern am Ende des Tages schriftlich zu dokumentieren und vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Berechnet wird die tatsächliche Einsatzzeit der Mitarbeiter vor Ort, auch wenn diese zugunsten des Auftraggebers vom geschlossenen Vertrag abweicht.
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Die Mindestbuchdauer beträgt jedoch 3 Stunden.
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Nach Abschluss des Auftrags erstellen wir eine Rechnung und übermitteln diese dem Auftraggeber im elektronischen Postverkehr (E-Mail) und auf Wunsch auch postalisch. In Einzelfällen kann eine andere Abrechnungsart (z.B. Vorkasse, Abschlagsrechnungen) verlangt werden.
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Erstreckt sich der Auftrag über mehr als eine Woche, so stellen wir jeweils wöchentliche Abrechnungen (7-Tage-Zyklus) an den Auftraggeber. Die Übermittlung erfolgt ebenfalls im elektronischen Postverkehr (E-Mail) und auf Wunsch auch postalisch.
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Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen unbar auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto zu überweisen. Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer anzugeben.
14 Tage nach Rechnungsdatum und unbezahlter Rechnung wird dem Auftraggeber eine Zahlungserinnerung zugestellt.
Für Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben.
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Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10% der Rechnungssumme ab dem Tag des Zahlungsverzugs und leiten diese 7 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs an ein Inkassounternehmen weiter. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
§6 Besondere Bedingungen bei sanitätsdienstlichen Dienstleistungen
Sofern der Auftraggeber kein Behandlungszelt oder RTW beauftragt hat, ist er verpflichtet, unseren Mitarbeitern einen geeigneten Raum mit einer Mindestgröße von 10 m² zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss über folgende Ausstattung verfügen:
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Eine funktionsfähige Heizung,
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ausreichende Beleuchtung,
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Stromanschluss für medizinische Geräte,
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einen Tisch und zwei Stühle.
Im Einzelfall kann auf den Raum und die Ausstattung verzichtet werden. Dies wird entsprechend im Angebot mitgeteilt.
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Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter uneingeschränkten Zugang zu allen Räumlichkeiten und Geländebereichen haben, in denen eine sanitätsdienstliche Dienstleistung erforderlich sein könnte.
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Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber oder ein Beauftragter jederzeit für unsere Mitarbeiter, auch fernmündlich, erreichbar ist.
Der Auftraggeber hat den Schutz unserer Mitarbeiter vor Übergriffen zu gewährleisten.
Wir müssen sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter jederzeit persönlich und fernmündlich für den Auftraggeber oder dessen Beauftragte vor Ort erreichbar sind. Eine Nichterreichbarkeit ist nur zu vertreten, wenn unsere Mitarbeiter gerade eine Hilfeleistung durchführen und daher nicht sofort persönlich oder fernmündlich erreichbar sind.
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Sollten während eines Sanitätsdienstes Situationen entstehen, die eine weitere Ausführung des ordnungsgemäßen Sanitätsdienstes gefährden, insbesondere wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist, wird der Auftraggeber informiert und er hat unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Dies kann durch die Beauftragung weiterer Einsatzkräfte von uns erfolgen (Notdienstalarmierung). Der Sanitätsdienst muss bei massiver Überlastung die Berliner Feuerwehr oder den Örtlichen Rettungsdienst darüber informieren.
Bei Großschadenslagen oder Massenanfall von Verletzten wird automatisch das Lagezentrum der Berliner Feuerwehr (in anderen Bundesländern das entsprechend zuständige Lagezentrum) von uns alarmiert und der Auftraggeber informiert.
Weitere Bedingungen können sich aus dem Vertrag ergeben, insbesondere bei Dienstleistungen, die keine sanitätsdienstlichen Dienstleistungen sind.
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Bei Sanitätsdiensten außerhalb von Berlin oder Brandenburg werden Unterkünfte für unser Personal gebucht. Die Kosten für diese Unterkünfte werden zusätzlich auf die Rechnung gesetzt und entsprechend berücksichtigt.
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§ 7 Haftungsausschluss
Wir sind für Beschädigungen, welche unsere Mitarbeiter in Ausübung ihres Auftrages herbeigeführt haben von der Haftung befreit, wenn:
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• Die Beschädigungen vorsätzlich im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung herbeigeführt wurden und dies aufgrund der Umstände unabdingbar war,
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• die Beschädigungen fahrlässig im Zusammenhang mit einer Hilfeleistung herbeigeführt wurden und die Umstände die sonst gebotene Sorgfaltspflicht nicht hergegeben hat (z.B. unübersichtliche Situationen),
• eine Hilfeleistung abgelehnt wird, da für unsere Mitarbeiter Gefahr für Leib und Leben bestand und dem Auftraggeber hierdurch ein Schaden entstanden ist.
§8 Haftung Auftraggeber
Der Auftraggeber haftet für folgende Schäden, sofern sie durch sein Verschulden verursacht wurden:
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Schäden an unserem Equipment, insbesondere an medizinischen Geräten und Fahrzeugen, die durch Vandalismus auf dem Veranstaltungsgelände entstehen.
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Körperliche Schäden, die unseren Mitarbeitern zugefügt werden.
§9 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand wird Brandenburg/ Frankfurt (Oder) vereinbart.
Sollten einzelne Punkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so werden diese durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt, der Rest bleibt davon unberührt